Fragen und Antworten
Welche Tiere sollen in der Wildtierstation Hamburg versorgt werden können?
Die Wildtierstation Hamburg plant Kapazitäten zur Aufnahme und Versorgung wildlebender Säugetiere und Vögel. So sollen zukünftig beispielsweise Eichhörnchen, Feldhasen, Rehe (besonders Rehkitze) und
Raubsäuger wie Füchse, Steinmarder und Waschbären versorgt werden. Zu den Vogelarten zählen unter anderem Eulen, Störche, Greifvögel und Singvögel.
Wie wird die Arbeit der Wildtierstation finanziert?
Die Arbeit der Wildtierstation Hamburg wird momentan allein durch unseren Kooperationspartner VIER PFOTEN sowie aus Spenden von Firmen und Privatpersonen finanziert.
Wie kann ich mich für die Wildtierstation engagieren?
Wenn Sie Lust haben, uns beim Aufbau der Wildtierstation zu unterstützen, kontaktieren Sie bitte Katharina Neeb unter der Emailadresse neeb@wildtierstation-hamburg.de.
Außerdem treffen wir uns regelmäßig in unseren Büro- und Schulungsräumen, um Ideen und Anregungen für die ehrenamtliche Mitarbeit zu sammeln und zu koordinieren. Wer Lust hat mitzumachen, ist
herzlichst eingeladen! Die Termine finden sich unter Aktuelles.
Wie werden die Pflegetiere in der Tierstation versorgt?
Das oberste Ziel der Pfleger in der Wildtierstation Hamburg ist es, die verletzten Tiere wieder wildbahntauglich zu machen. Im besten Fall werden sie nach der Aufzucht und/oder Genesung wieder
ausgewildert. Dazu gehört natürlich die artgerechte Unterbringung in Wildgehegen und Volieren sowie eine möglichst naturnahe Fütterung.
Wie viele Tiere werden im Raum Hamburg gefunden bzw. abgegeben?
Derzeit werden im Raum Hamburg einige Tausend verletzte oder verwaiste Wildtiere pro Jahr gefunden.
Welche Tiere werden am häufigsten abgegeben?
Am häufigsten werden kleine Tiere abgegeben. Unter den Säugetieren zählen Igel, Eichhörnchen, Kaninchen und Feldhasen zu den häufigsten Findlingen. Bei den Vögeln sind Amseln und Rabenvögel (Krähen,
Elstern, Eichelhäher) die am häufigsten gefundenen Tiere.
Was sind die häufigsten Ursachen?
Erfahrungsgemäß sind 80 Prozent der aufgefundenen verletzten Wildtiere durch den Menschen bzw. durch Zivilisationseinflüsse zu Schaden gekommen. Bei ausgewachsenen Tieren zählen Autounfälle und
Unfälle mit (unsichtbaren) Fensterscheiben oder Drahtzäunen, in anderen Regionen auch Windräder, zu den häufigsten Ursachen. Handelt es sich um Jungtiere, so ist die Verwaisung durch den Tod der
Eltern die häufigste Ursache für Hilflosigkeit oder eine Verletzung.
Wie verhalte ich mich, wenn ich ein verletztes Tier finde?
Wenn Sie ein verletztes, hilfloses oder verwaistes Tier finden, überzeugen Sie sich zuerst davon, dass das Tier wirklich Ihre Hilfe braucht. Ein Beispiel: Rehkitze und junge Feldhasen sind oft allein
anzutreffen, weil diese von ihren Müttern höchstens dreimal täglich versorgt werden. Beobachten Sie daher das Tier, wenn möglich, zunächst aus sicherer Entfernung, um festzustellen, wie
hilfsbedürftig es wirklich ist.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu einem Fachmann auf. Das können die Wildtierstationen in Ihrer Umgebung, die Tierschutzvereine und Tierheime, Förster, Jäger
und Tierärzte in Ihrer Nähe sein. Sie können auch die Stadt Hamburg, genauer: die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, kontaktieren. Über den Notruf 110 lässt sich zudem
die Polizei informieren − die Beamten können den nächsten Fachmann benachrichtigen. Im Notfall können Sie auch das Team der Wildtierstation Hamburg unter 0176 / 52 59 73 51 erreichen.
Wer bringt die Tiere in die Wildtierstation?
Grundsätzlich kann jeder Tiere in die Wildtierstation Hamburg bringen: Privatpersonen, die Polizei, die Feuerwehr, Jäger, das Ordnungsamt und Tierheime oder Tierschutzvereine sowie Tierärzte.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Wildtierversorgung?
Laut § 42 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) ist es unter anderem verboten, wildlebende Tiere zu fangen oder mitzunehmen. § 43 jedoch regelt Ausnahmen dieses
Besitzverbotes: So ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Allerdings sagt § 43 auch, dass diese Tiere
unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen sind, sobald sie sich selbstständig erhalten können. Handelt es sich um eine streng geschützte Tierart, muss der Besitzer bzw. der Finder außerdem der
nach Landesrecht zuständigen Behörde melden, dass er ein solches Tier aufgenommen hat.
Fazit: Sie machen sich nicht strafbar, wenn Sie ein verletztes Wildtier zum Beispiel aus dem Wald mitnehmen, aber Sie sollten im Interesse aller unverzüglich Kontakt zu einer Wildtierstation, einem Tierheim, Tierarzt, einem Jagdpächter oder der Polizei aufnehmen, damit das Tier versorgt und die zuständigen Stellen informiert werden können.
Kann ich ein verletztes Tier zum Tierarzt bringen?
Ja, Sie können ein verletztes Tier zur Versorgung zum Tierarzt bringen. Bitte beachten Sie, dass Tierärzte nicht verpflichtet sind, Wildtiere kostenlos zu behandeln. Eventuell müssen Sie für die
Behandlungskosten aufkommen. Ein kurzer Anruf bei dem entsprechenden Tierarzt klärt solche und andere offene Fragen.
Haben Sie auch pädagogische Angebote?
Gerne kommen wir in Kindergärten, Schulen und Jugendgruppen, um über unsere Arbeit und einheimische Tiere zu berichten. Ebenso können interessierte Gruppen nach Absprache zu uns in die Schulungsräume
kommen, um sich dort anhand von Vorträgen zu informieren. Außerdem werden wir ab 2012 zu regelmäßigen Veranstaltungen einladen.
Darüber hinaus planen wir, die Wildtierstation Hamburg langfristig zum Ausbildungsbetrieb für Zootierpfleger zu etablieren.





